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Am 1. Juli 2010 traten nicht nur neue EU-Vorschriften für die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Lebensmittel in Kraft, es gibt seit diesem Stichtag auch ein neues EU-Öko/Bio-Siegel.
Das sogenannte „Euro-Blatt“ soll sich zu einem EU-weit anerkannten Symbol für die Erzeugung biologischer Lebensmittel entwickeln. Das Bio-Siegel zeigt die EU-Sterne in Form eines Blattes auf grünem Hintergrund. Es ist verbindlich für alle verpackten Biolebensmittel, die nach den notwendigen Normen in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden. Für nicht verpackte oder aus nicht EU-Ländern importierte Bio-Erzeugnisse gilt eine Kann-Regelung. Den Verbrauchern soll es die Sicherheit vermitteln, dass die so gekennzeichneten Produkte immer aus dem Bio-Landbau der europäischen Gemeinschaft stammen und nachhaltig erzeugt wurden. Neben diesem Logo dürfen weitere private, regionale und nationale Gütesiegel auf die Verpackung gedruckt werden.
Die Kennzeichnung mit dem „Euro-Blatt“ ist jedoch nicht die einzige Neuerung: Seit Anfang Juli muss auch der Ort angegeben werden, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe für das Produkt hergestellt wurden. Auch die Codenummer der Zertifizierungsstelle, die die Kontrollen durchgeführt haben, ist ein Muss, damit ein Rückverfolgen, wenn nötig, möglich ist. Zwei Jahre haben die Wirtschaftsteilnehmer Zeit, diese Kennzeichnungsregelungen umzusetzen.
Neu sind auch europaweite Vorschriften für die ökologische Aquakultur: Neben dem Tierschutz - in Zuchtbetrieben gibt es jetzt eine Höchstbesatzungsdichte für Fische im Becken - wird nun auch auf die Verwendung von Bio-Fischfutter geachtet. Gesonderte Regelungen gibt es für die Muschel- und Algenproduktion.